Testkits für die erste Schulwoche

Liebe HGT-Eltern!

Hoffentlich konnten Sie trotz der Umstände die Ostertage mit Ihren Kindern ein wenig genießen. Sie haben vielleicht schon aus den Medien entnommen, dass nach den Osterferien an allen niedersächsischen Schulen verpflichtende Selbsttests eingeführt werden. Diese sollen an zwei Tagen pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause durchgeführt werden.

Bitte holen Sie die Testkits für die erste Schulwoche am Freitag, 9. April 2021, zwischen 15.00 und 17.00 Uhr oder am Sonntag, 11. April 2021, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr bei uns im HGT-Sekretariat ab. Dort stehe ich Ihnen dann auch gerne für Fragen zur Verfügung. Wer erst Sonntagnacht aus dem Urlaub kommen sollte, der kann sich auch am Montag um 7.30 Uhr seine Testkits abholen. DiDo-Kinder bzw. deren Eltern können ebenfalls zur Not am Montag während der Büroöffnungszeiten ins Sekretariat kommen.

Achtung: Notbetreuungskinder müssen auch testen, und zwar MoMi-Kinder montags und mittwochs, DiDo-Kinder entsprechend dienstags und donnerstags. Die Notbetreuungskinder von diesem ersten Montag ziehen bitte die erste Testung auf Montagmorgen vor.

Mitzubringen ist von Ihnen nach Möglichkeit die ausgefüllte und unterschriebene Elterninformation „Testpflicht“ (hier). Haben Sie keinen Drucker zur Verfügung, dann können Sie den Erhalt der Informationsinfo auch bei uns vor Ort unterschreiben. Im Gegenzug erhalten Sie dann die zwei ersten Testkits. Die Notwendigkeit der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Abholung ist Ihnen ja bekannt.

In Zukunft werden die Schülerinnen und Schüler am Ende der Woche je zwei Testkits für die Verwendung in der nächsten Präsenzwoche mit nach Hause erhalten. Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Durchführung und das negative Testergebnis auf dem von der Schule mitgegebenen Rücklaufzettel. Zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde kontrollieren die Lehrkräfte die Bestätigung der Eltern. Sollte zu Hause keine Testung erfolgt bzw. vergessen worden sein, machen wir in der Schule das Angebot zur Nachtestung. Wir gehen dafür in einen geeigneten Raum und können das Kind anleiten, dürfen aber den Test am Kind nicht vornehmen. Die Schülerinnen und Schüler testen sich selbst oder müssen sonst abgeholt werden.

Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule nicht besucht werden. Die Schule muss umgehend benachrichtigt werden. Es muss Kontakt zu einem Arzt aufgenommen werden, um das Testergebnis zu überprüfen.

Eltern, die ihr Kind nicht testen lassen möchten, können es von der Präsenzpflicht abmelden. Ich möchte Sie aber persönlich recht eindrücklich bitten, sich bzw. Ihr Kind der Testung zu unterziehen und es am Präsenzunterricht teilnehmen zu lassen. Falls Sie sich aber doch dagegen entscheiden, so finden Sie das dafür benötigte Formblatt hier. Informieren Sie bitte in diesem Fall auch die Klassenlehrkraft, damit diese einen Arbeitsplan für Ihr Kind zusammenstellen kann.

Herr Tonne hat zu diesem Thema natürlich auch noch einen Brief an die Eltern (hier und in einfacher Sprache hier) und einen an die Schülerinnen und Schüler geschrieben (hier).

Nun bleibt mir nur noch, Ihnen und ihren Kindern ein fröhliches Testen zu wünschen. Auch das schaffen wir noch!

Mit freundlichem Gruß,
Karin Luhn